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Allgemeine Verwaltung

Ortsbürgerinnen und Ortsbürger

Ortsbürgerinnen und Ortsbürger sind Personen, die das Ortsbürgerrecht der Stadt Bremgarten besitzen und in der Stadt wohnen. Gegenwärtig wohnen in Bremgarten rund 500 Ortsbürgerinnen und Ortsbürger.

Neue Ortsbürgerinnen und Ortsbürger sind herzlich willkommen. Erwünscht sind Personen, die sich mit den Anliegen der Ortsbürgergemeinde Bremgarten identifizieren und sich für deren Belange engagieren.

Funktion

Der Stadtrat ist von Gesetzes wegen ordentliche Verwaltungs- und Vollzugsbehörde. Ihm zur Seite gestellt ist die Ortsbürgerfinanzkommission, die alle vier Jahre von der Ortsbürgergemeindeversammlung gewählt wird.

Jährlich werden zwei Ortsbürgergemeindeversammlungen durchgeführt (jeweils im Mai/Juni und November/Dezember), an denen die Rechnung des vergangenen Jahres, das Budget für das folgende Jahr sowie die Traktanden des laufenden Geschäftsjahres der Versammlung zur Beschlussfassung vorgelegt werden.

Aufgaben

Neben der Unterstützung der Einwohnergemeinde beschäftigt sich die Ortsbürgergemeinde primär mit den folgenden Aufgaben:

  • Betrieb Liegenschaften: Bewirtschaftung der eigenen Liegenschaften
  • Wald/Forstbetrieb Wagenrain: Pflege und Bewirtschaftung des ortsbürgerlichen Waldes
  • Rebbau: Kultivierung des Rebberges und Keltern der Weine 
  • Fischenz: Betrieb der eigenen Fischzucht, Organisation der Fischereiaufsicht
  • Kulturförderung: Unterstützung und Förderung von kulturellen Institutionen

Kommissionen der Ortsbürgergemeinde

Die Ortsbürgergemeinde hat eigene Kommissionen. Sie sind hier zu finden (Stichwort: Ortsbürgergemeinde eingeben).

Kontakt

Stadtkanzlei
Rathausplatz 1
5620 Bremgarten
Tel. 056 648 74 61
stadtkanzlei@bremgarten.ch

Zugehörige Objekte