Stimmberechtigung
Stimmberechtigt ist jede Person mit Schweizerbürgerrecht, die das 18. Lebensjahr zurückgelegt hat und in der Gemeinde Bremgarten Wohnsitz hat (aktives Wahlrecht; Einschränkungen: Entmündigung nach Art. 369 ZGB).
Das Stimmrecht berechtigt an Abstimmungen und Wahlen sowie an Gemeindeversammlungen teilzunehmen. Selbstverständlich ist man ab diesem Alter auch in ein öffentliches Amt wählbar (passives Wahlrecht).
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