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Stadt Bremgarten

Wahlvorschlag


Für die Abstimmungen und Wahlen ist das Gesetz über die politischen Rechte (GPR) und die zugehörige Verordnung (VGPR) massgebend.

Auszug aus den Bestimungen und Wahlablauf:
-Interessierte Personen sind für Gemeindewahlen spätestens innerhalb der Anmeldefrist von 58 Tagen schriftlich bei der Stadtkanzlei anzumelden (§ 29a Abs. 1 GPR). Das entsprechende Formular 'Wahlvorschlag' kann bei der Stadtkanzlei bezogen oder unter dem Stichwort "Aktuelles" als PDF-Datei heruntergeladen werden.
-Der Wahlvorschlag ist von mindestens 10 Stimmberechtigten zu unterzeichnen. Die Anmeldung muss den Familien- und Vornamen, das Geburtsjahr, den Heimatort und die Strasse mit Hausnummer enthalten. Ferner ist die Partei oder Gruppierung, welche einen Kandidaten vorschlägt, anzugeben.
-Dem Wahlvorschlag sind ein Wahlfähigkeitsausweis (zu beziehen bei der Einwohnerkontrolle, Tel. 648 74 31 oder am Online-Schalter) und eine schriftliche Wahlannahmeeerklärung (ist im Formular 'Wahlvorschlag' enthalten) beizulegen.
-Sofern nicht mehr als eine wählbare Person vorgeschlagen wird, so ist mit der Publikation des Namens eine Nachmeldefrist von 5 Tagen anzusetzen, innert der neue Vorschläge eingereicht werden können. Erfolgt keine weitere Anmeldung, kommt schon im ersten Wahlgang eine stille Wahl zu Stande (§ 30a Abs. 2 GPR) und die oder der Vorgeschlagene wird durch den Stadtrat als gewählt erklärt.
-Für die Mitglieder des Gemeinderates (in Bremgarten Stadtrat genannt; Exekutive), den Stadtammann und Vizeammann ist die stille Wahl ausgeschlossen und es muss in jedem Fall eine Urnenwahl durchgeführt werden (§ 30b GPR).
 Vorgehen falls mehr als eine Kandidatin oder ein Kandidat gemeldet wird:
-Mittels eines Informationsblattes werden den Stimmberechtigten zusammen mit dem Wahlzettel die angemeldeten Personen bekannt gegeben. Es sind jedoch nicht nur die angemeldeten, sondern alle Stimmbürger und Stimmbürgerinnen im Rahmen der gesetzlichen Bedingungen wählbar (§ 30 GPR).

Bitte beachten Sie zu Verfahrensablauf und den Fristen die jeweiligen Inserate oder Mitteilungen in den Publikationen.
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Rathausplatz 1, 5620 Bremgarten, Telefon: 056 648 74 61, Telefax: 056 648 74 60, E-Mail: stadtkanzlei@bremgarten.ch
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