Initiative
Initiative bedeutet Volksanregung. Initiativen sind jederzeit möglich. Durch begründetes schriftliches Begehren kann ein Zehntel der Stimmberechtigten die Behandlung eines Anliegens in der Versammlung verlangen. Gleichzeitig kann die Einberufung einer ausserordentlichen Gemeindeversammlung verlangt werden. Das Verfahren ist an bestimmte Formvorschriften gebunden.
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