
Schulpflege
Die Schulpflege ist von Gesetzes wegen mit der Führung der Volksschule beauftragt. Sie ist gegenüber dem Kanton verantwortlich für die zielorientierte, strategische Führung der Schule. Die Schulpflege ist zuständig für den Vollzug der Rechtserlasse, Beschlüsse und Weisungen und trifft alle Entscheidungen, die mit einem ordentlichen Rechtsmittel angefochten werden können. Gegenüber Lehrpersonen und weiteren Angestellten übt sie Arbeitgeber- und Aufsichtsfunktion aus. Die Schulpflege überwacht die Verwaltung der Schule und deren Entwicklung als Ganzes: Sie initiiert oder unterstützt bzw. steuert oder koordiniert die Schulentwicklungsprozesse.
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