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Stadt Bremgarten

Aufgaben und Zuständigkeiten


Die Gemeindeversammlung ist das oberste Organ der Gemeinde.

 Zu den wichtigsten Aufgaben und Kompetenzen der Gemeindeversammlung gehören (§ 20 Abs. 2 und 3 Gemeindegesetz, Abkürzung: GG):
a.) die Festlegung des Voranschlages und des Steuerfusses; 
b.)die Entgegennahme des Rechenschaftsberichtes sowie der Gemeinderechnungen und die Beschlussfassung darüber; 
c.)die Beschlussfassung über Verpflichtungskredite und neue, jährlich wiederkehrende Ausgaben;
d.)die Übernahme von Bürgschaften und sonstigen Gewährleistungen; 
e.)die Festlegung der Entschädigungen der Mitglieder des Gemeinderates; 
f.)die Beschlussfassung über die Errichtung von Gemeindeanstalten; 
g.)die Beschlussfassung über die Beteiligung an privaten oder gemischtwirtschaftlichen Unternehmungen;
h.)die Genehmigung von Verträgen über die Übertragung von Aufgaben an Dritte und von Gemeindeverträgen, deren Folgen für die Gemeinden oder unmittelbar deren Einwohner von erheblicher finanzieller Bedeutung sind;
i.)der Erlass von Reglementen, in denen Gebühren und Beiträge festgelegt werden, und von Vorschriften in Ausführung kantonaler Erlasse;
j.)die Erteilung des Gemeindebürgerrechts an Ausländer;
k.)der Erlass und die Änderung des Dienst- und Besoldungsreglementes für das Gemeindepersonal;
l.)die Beschlussfassung über die Verteilung des Vermögens und von Schulden bei Neuzuteilung von Gemeindegebieten und bei Bildung neuer Gemeinden;
m.)die Beschlussfassung über den Beitritt zu einem Gemeindeverband, einen allfälligen Austritt sowie über die Auflösung eines Verbandes;
n.)die Beschlussfassung über Änderung oder Neubildung von Gemeindenamen, -wappen und -siegeln;
o.)die Beschlussfassung über die dem obligatorischen Referendum unterliegenden Gegenstände;
p.)die ihr durch Gesetzgebung und die Gemeindeordnung, gestützt auf § 18 Abs. 1 lit. d-f, übertragen werden.
Die Gemeindeversammlung übt die Aufsicht über die Gemeindebehörden und sämtlichen Zweige der Gemeindeverwaltung, einschliesslich Gemeindeanstalten, aus.
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