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Stadt Bremgarten

a) VorverfahrenNach oben
Die administrative Vorbereitung zur Eintragung einer gleichgeschlechtlichen Partnerschaft wird Vorverfahren genannt.

Die Partner/innen wenden sich persönlich nach vorheriger Terminabsprache an das Zivilstandsamt des Wohnortes der Partner/innen und stellen das Gesuch für die Eintragung der Partnerschaft. Die persönliche Anwesenheit beider Partner/innen ist erforderlich.

Partner/innen, die sich im Ausland aufhalten, können das Gesuch durch Vermittlung der zuständigen schweizerischen Vertretung einreichen.

Ist die sprachliche Verständigung zwischen den Partner/innen und der Zivilstandsbeamtin nicht gewährleistet, ist ein Dolmetscher auf Kosten der Partner/innen beizuziehen. Dieser darf mit keinem/r der Partner/innen nahe verwandt sein und muss sich über die entsprechenden Sprachkenntnisse ausweisen können.

Anschliessend werden die Dokumente und die Erfüllung der Voraussetzungen für die Eintragung der Partnerschaft geprüft. Dazu haben die Partner/innen persönlich vor der Zivilstandsbeamtin oder dem Zivilstandsbeamten zu erklären, dass

-sie nicht unter Vormundschaft stehen;
-sie nicht miteinander in gerader Linie verwandt sowie keine Geschwister oder Halbgeschwister sind;
-sie keine bestehene Ehe oder eingetragene Partnerschaft verschwiegen haben;
-die vorgelegten Dokumente vollständig und richtig sind.

In Fällen, in denen die Partner/innen das Schweizer Bürgerrecht nicht besitzen, nimmt das Zivilstandsamt die Aktenprüfung der ausländischen Dokumente vor. Je nach konkreten Umständen müssen die ausländischen Dokumente zur Verifizierung an die entsprechende Schweizer Vertretung weitergeleitet werden. Dieses Vorgehen verlängert das Vorverfahren und ist mit höheren Kosten verbunden.

Anschliessend erhalten die Partner/innen Gelegenheit, von den bereinigten Personalien Kenntnis zu nehmen und diese als richtig zu bescheinigen.

Die Registrierung erfolgt auf Wunsch sofort nach der Anmeldung im Büro des Regionalen Zivilstandsamtes. Für eine Zeremonie stehen die Trauzimmer zur Verfügung.

Spätestens nach drei Monaten, nachdem das Vorverfahren abgeschlossen worden ist, muss die Registrierung stattfinden.

Soll die Registrierung ausserhalb des eigenen Zivilstandskreises stattfinden, so wird den Partnern/innen eine Registrierungs­ermächtigung ausgestellt.

Links:
Verzeichnis der Schweizer Zivilstandskreise [Regionales Zivilstandsamt]
b) Erforderliche Dokumente / GebührenNach oben
Dokumente
Auskunft über die erforderlichen Dokumente erteilt ausschliesslich das für Ihren Wohnsitz zuständige regionale Zivilstandsamt.

Links:
Verzeichnis der Schweizer Zivilstandskreise


Gebühren
Die Kosten für die Eintragung einer Partnerschaft richten sich nach der Verordnung über die Gebühren im Zivilstandswesen. Nachstehend die häufigsten Gebühren:

-Entgegennahme und Prüfung der Dokumente und der Erklärung über die Voraussetzung, inklusive Information und Beratung des Paares betreffend Namensführung: Fr. 150.00
-Begründung der Eintragung der Partnerschaft während den ordentlichen Zeiten: Fr. 75.00
-Begründung der Eintragung der Partnerschaft ausserhalb der ordentlichen Zeiten: Fr. 75.00
-Partnerschaftsausweis: Fr. 40.00
-Ermächtigung zur Begründung der eintragenen Partnerschaft: Fr. 30.00
-Partnerschaftsurkunde: Fr. 30.00
Im Weitern können Kosten entstehen durch die Abklärung des Personenstandes, der Prüfung von ausländischen Dokumenten, der Unterstellung des Namens unter das Heimatrecht oder andere zusätzliche Dienst­leistungen. [Regionales Zivlstandsamt]

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