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Leuchtstoffröhren, Energiesparlampen

Leuchtstofflampen enthalten ca. 10 bis 50 mg Quecksilber und Polychlorierte Biphenyle (PCB). Gelangen diese Stoffe in den natürlichen Kreislauf, wird die Umwelt unnötig stark belastet. Aus diesem Grunde ist die Entsorgung über den Hauskehricht unsinnig. Obwohl erst eine Menge ab 12 Stück als Sonderabfall deklariert wird, ist im Sinne eines bewussten und schonenden Umganges mit unserer Umwelt, Rückgaben immer über den Fachhandel abzuwickeln. Eine korrekte Entsorgung kostet pro Leuchtstoff- oder Energiesparlampe rund Fr. 0.80 bis Fr 1.50. Hochdruckentladungslampen (Strassen- Platz- und Ladenbeleuchtungen) kosten etwas mehr. Auf der Internetseite des BAFU erhalten Sie weitere interessante Informationen.

Energiesparlampen, Leuchtmittel und Leuchten fallen unter die Verordnung betreffend die Rückgabe und Entsorgung elektrischer und elektronischer Geräte (VREG). Gemäss VREG sind der Konsument/die Konsumentin verpflichtet, ausgediente Energiesparlampen einem Händler oder einer Sammelstelle zurückzubringen (Rückgabepflicht). Händler, die Energiesparlampen verkaufen, sind verpflichtet, diese kostenlos zurückzunehmen und einer Verwertung zu übergeben.

 

Tipps

Leuchtstoffröhren, Neonröhren, Energiespralampen, Hochdruck-Entladungslampen gehören nicht in den Kehricht. Sie sind dem Fachhandel oder einer offiziellen Abgabestelle für Elektro- und Elektronikschrott zurückzugeben.

Um das Austreten von Schadstoffen zu verhindern, dürfen die Röhren und Lampen nicht beschädigt werden

Wichtig

Allgebrauchsglühlampen und Halogenglühlampen sind unbedenklich und können über den Hauskehricht entsorgt werden. Sie unterstehen nicht der vorgezogenen Recyclinggebühr (vRG).

Produkte

Energiesparlampen; Entladungslampen; Fluoreszenzlampen; Halogen-Metalldampflampen; Leuchtstofflampen; Leuchtstoffröhren; Neonröhren; Quecksilberdampflampen; Sparlampen; Stromsparlampen; UV-Lampen
Leuchtstoffröhren, Energiesparlampen