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Tierkadaver

In der Verordnung über die Entsorgung von tierischen Nebenprodukten (VTNP) wird unter § 16 auch der Umgang mit verendeten Kleintieren geregelt. Grundsätzlich ist es zulässig "einzelne kleine Tiere bis zu einem Gewicht von 10 Kilogramm auf Privatgrund zu vergraben". Wir empfehlen aber tote Tiere (Katzen, Hunde, Meerschweinchen, Hamster etc.) der fachgerechten Entsorgung zuzuführen.

Die Tierkörper unserer Stadt sind durch unseren Wasenmeister, Tel 056 648 74 16, bei der Sammelstelle Unterlunkhofen deponieren zu lassen.

Gebühren

kostenlos

Produkte

Kadaver; Tierkadaver; Tierkörper (Kleintiere)
Tierkadaver