Adressauskunft
Zuständiges Amt: Einwohnerdienste Die Stadt erteilt berechtigten Stellen in begründeten Fällen Adressauskünfte über ihre Einwohnerinnen und Einwohner.
Auf dem schriftlichen Weg Einfache Adressauskünfte werden ohne Interessensnachweis erteilt. Falls Sie zusätzlich zur Adresse weitere Angaben wie Geburtsdatum, Heimatort, Zivilstand, Zuzugs- oder Wegzugsort benötigen, ist ein Interessennachweis (z.B. Gerichtsurkunde, Verlustschein des Betreibungsamtes, Vertrag mit gültiger Unterschrift usw.) erforderlich. Die Anfrage kann via E-Mail erfolgen. Adressauskünfte an Privatpersonen und private Unternehmen sind kostenpflichtig. Aus administrativen Gründen werden keine Postwertzeichen (Marken) mehr angenommen. Die anfallenden Gebühren werden verrechnet. Preis: 20 CHF (plus Porto)
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