Meldepflicht Wohnungsvermieter
Zuständiges Amt: Einwohnerdienste Sind Sie Vermieter von Wohnräumen in Bremgarten? Nach kantonaler Gesetzgebung (§ 10 Abs. 1 RMG) sind Vermieter und Logisgeber verpflichtet, den Zu-, Um- und Wegzug von Mietern bzw. Logisnehmern der Einwohnerkontrolle zu melden. Zu-, Um- und Wegzüge sind innert 14 Tagen der Einwohnerkontrolle zu melden. Online-Dienste
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