Eingetragene Partnerschaft / Auflösung
Zuständiges Amt: Zivilstandsamt (Regional) Zuständige Behörde Betreffend gerichtlichen Trennungen und Auflösung der eingetragenen Partnerschaft wenden Sie sich bitte direkt an das Bezirksgericht/Gerichtspräsidium Ihres Wohnortes. Für Bremgarten und die dem Zivilstandskreis angeschlossenen Gemeinden ist das Bezirksgericht Bremgarten zuständig. Familienname nach Auflösung der Partnerschaft Nach gerichtlicher Auflösung der eingetragenen Partnerschaft führen die Partner/innen von Gesetzes wegen den Namen, den sie während der Partnerschaft getragen haben. Wenn sie ihren Ledignamen wieder annehmen wollen, können sie jederzeit beim Zivilstandsamt persönlich eine Namenserklärung abgeben.
|