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Baubewilligungsverfahren

Wir beraten Sie gerne persönlich oder telefonisch in Fragen zu Baubewilligungs-
verfahren oder baurechtlicher Art. Für bewilligungspflichtige Bauvorhaben ist bei
der Bauverwaltung ein Baugesuch einzureichen.

Entsprechende Baugesuchsformulare können bei der Abteilung Bau bezogen werden.

Bei grösseren Bauvorhaben empfehlen wir der Bauherrschaft, frühzeitig mit uns in Kontakt zu treten. Eingereichte Baugesuche werden in formeller und materieller Hinsicht geprüft und fehlende Unterlagen eingefordert. Sobald das Baugespann durch die Abteilung Bau kontrolliert ist, wird es im Bremgarter Bezirks-Anzeiger veröffentlicht. Anschliessend wird das Baugesuch während 30 Tagen aufgelegt, d.h., interessierte Personen können in das Gesuch Einsicht nehmen und während der Auflagefrist Einwendungen erheben. Je nach Lage und Art des Bauvorhabens werden die Gesuche der Bau- und/oder der Altstadtkommission zur Begutachtung unterbreitet sowie kantonalen Amtsstellen zur Prüfung eingereicht. Nach der öffentlichen Auflage und der Prüfung allfälliger Einwendungen entscheidet der Stadtrat auf Antrag der Kommission und der Abteilung Bau über das Baugesuch.

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