Parkieren auf öffentlichem Grund
Zuständiges Amt: Regionalpolizei Das Abstellen von Motorfahrzeugen auf dem Gemeindegebiet ist gebührenpflichtig. Dabei wird unterschieden zwischen Tag- und/oder Nachtparkieren. Für das Parkieren auf den bewirtschafteten Parkplätzen gelten die Bestimmungen des jeweiligen Parkplatzes (Parkuhr, blaue Zone usw.). In Bremgarten stehen rund 550 gebührenpflichtige Parkplätze zur Verfügung. Zusätzlich befinden sich im Parkhaus Obertor auf 4 Geschossen weitere rund 340 Autoabstellplätze. Reglemente/Merkblätter
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