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Scheidung

Zuständige Behörde
Betreffend gerichtlichen Trennungen und Scheidungen wenden Sie sich bitte direkt an das Bezirksgericht Ihres Wohnortes.

Familienname nach Auflösung Ehe
Nach gerichtlicher Auflösung der Ehe führen die geschiedenen Ehegatten von Gesetzes wegen weiterhin den Namen, den sie während der Ehe getragen haben. Wenn Sie Ihren Ledignamen wieder annehmen wollen, können Sie jederzeit nach Rechtskraft des Urteils bei einem schweizerischen Zivilstand­samt persönlich eine Namenserklärung abgeben.

Bürgerrecht nach Auflösung der Ehe
Nach Auflösung der Ehe durch Scheidung behält die Schweizerin das durch die Heirat erworbene Kantons- und Gemeindebürgerrecht.

Zugehörige Objekte