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Beglaubigung von Unterschriften

Die Stadtkanzlei beglaubigt Ihnen auf Wunsch Ihre Unterschrift amtlich. Zuständig sind der Stadtschreiber sowie seine Stellvertretung oder die Leiterin Einwohnerdienste sowie ihre Stellvertretung, bei denen Sie persönlich vorsprechen müssen.

Bitte vereinbaren Sie vorgängig einen Termin. Vielen Dank.

Für die Beglaubigung werden benötigt:
- ein amtliches Ausweispapier (= Identitätskarte oder Reisepass)
- das zu beglaubigende Aktenstück oder Dokument im Original                                                                  

Preis

20.00

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