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Provisorische Steuerrechnung

1. prov. Steuerrechnung
Sie erhalten jeweils Anfang des laufenden Jahres eine provisorische Steuerrechnung mit den Faktoren des steuerbaren Einkommens und Vermögens der Vorperiode oder der Vorgemeinde (bei Zuzug).

Wenn Sie bereits wissen, dass sich Ihr Einkommen im laufenden Jahr stark verändern wird, können Sie der Abteilung Steuern schriftlich mitteilen, wie hoch oder tief das steuerbare Einkommen und Vermögen ausfallen wird. Die provisorische Steuerrechnung wird dann aufgrund Ihren Angaben angepasst.

Evtl. 2. prov. Steuerrechnung aufgrund Steuererklärung
Nachdem Sie die Steuererklärung eingereicht haben, können Sie eventuell eine 2. provisorische Steuerrechnung erhalten. Dies nur, wenn Ihr steuerbares Einkommen und Vermögen gemäss Ihrer Steuererklärung gegenüber den Faktoren der 1. provisorischen Steuerrechnung stark abweicht.

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