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Erdwärmenutzung

Die umweltfreundliche Nutzung der Erdwärme mittels Erdwärmesonde wird immer beliebter. Das Abteufen einer Erdwärmesonde und der Einbau einer entsprechenden Wärmepumpe für sich alleine gilt nicht als Baute im Sinne des Baugesetzes. Seit 1. Januar 2005 wird dazu lediglich eine gewässerschutzrechtliche Betriebsbewilligung benötigt. Von dieser Regelung ausgenommen bleiben nach wie vor Gesuche für Grundwasser-Wärmepumpen und Erdregister-Wärmepumpen.

Mit Hilfe der Eignungkarte Erdwärmesonden können Sie sich direkt über die Möglichkeiten zur Erdwärmenutzung orientieren. Diese und weitere interessante Informationen erhalten Sie bei der Bauverwaltung. Gerne stehen wir Ihnen für weitere Fragen zur Verfügung.

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