Kopfzeile

Menü

Inhalt

Schutzraumbaupflicht / Ersatzabgaben

Aufgrund der neuen Bundes- und Kantonalen Gesetzgebung über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz einerseits, sowie der Schutzplatzbilanz andererseits, wurde das gesamte Gemeindegebiet vom Schutzraumbau befreit.
Die Bauherrschaft kann nun zwischen dem Bau eines Schutzraumes und der Leistung einer Ersatzabgabe wählen. Schutzräume dürfen nur noch ab einem minimalen Fassungsvermögen von 24 Schutzplätzen erstellt werden. Ausnahmen regeln die § 28 BZV-AG und 33 des BZG-AG.
Die Zuständigkeit obliegt dem Departement Gesundheit und Soziales, Militär und Bevölkerungsschutz, Sektion Koordination Zivilschutz, Rohrerstrasse 7, Postfach, 5001 Aarau (Abteilung Militär und Bevölkerungsschutz). Auskünfte erhalten Sie unter Telefon 062 835 31 93 Herr Hans Suter.

Das vollständige Gesuch (Formular Antrag Ersatzabgabe oder Projektgenehmigung mit aktuellem Grundbuchkatasterplan, Grundrisspläne und Ansichten) in 1-facher Ausfertigung, ist mit dem kommunalen Baugesuch der Bauverwaltung, Rathausplatz 1, 5620 Bremgarten, einzureichen. Diese wird für die Weiterleitung an die Abteilung Militär und Bevölkerungsschutz zur Kontrolle und Genehmigung besorgt sein. Bitte laden Sie die aktuellen Formulare die für die Einreichung an die Gesuchsstelle notwendig sind direkt hier herunter.

Zugehörige Objekte