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Bewilligungen für die Benützung von öffentlichem Grund

Bewilligungen können insbesondere erteilt werden für:
 - Bediente Verkaufsstände und Verkaufsauslagen
 - Standaktionen für politische Informationen und Unterschriftensammlungen
 - Geldsammlungen
 - Strassenmusikanten und -künstler
 - Ausstellungen und/oder Ausstellfahrzeuge
 - Öffentliche Veranstaltungen
 - Schaustellungen und Zirkusse
 - Werbeveranstaltungen und mobile Reklamen (z.B. Plakatständer)
 - Verkauf ab Fahrzeugen
 - Vorübergehende Lagerung von Material
 - usw.

 

Detaillierte Informationen zu (Einzel-)Anlässen auf öffentlichen Strassen/Gassen und Plätzen finden Sie hier.

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