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Baukontrollen, Meldeverfahren

Das Bauobjekt wird durch die Abteilung Bau aufgrund der eingegangenen Meldekarten der Bauherrschaft laufend kontrolliert. Bauherrschaft, Grundeigentümer, Architekt, Bauleitung und Unternehmer sind verantwortlich, dass die Bauvorschriften eingehalten werden und die Bauten mit den bewilligten Plänen übereinstimmen. Werden Verstösse gegen die Bauvorschriften festgestellt, verfügt der Stadtrat allenfalls eine Baueinstellung. Der Stadtrat hat Strafkompetenz und kann in Bauangelegenheiten Bussen bis zu CHF 2'000.00 aussprechen. Bei gravierenden Verstössen wird Anzeige bei der Staatsanwaltschaft erstattet, welche höhere Strafen verfügen kann.

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