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Partnerschaftsausweis

Der Partnerschaftsausweis wird den Partnern/innen nach der Beurkundung ausgehändigt. Er dient als Ausweis im Verkehr mit Verwaltungsbehörden und wird von den Zivilstandsämtern nachgeführt.

Bei Verlust des Partnerschaftsausweises kann jederzeit ein neuer beim Zivilstandsamt des Heimatortes bestellt werden. Ausländer wenden sich bitte an das Zivilstandsamt des Wohnortes.

Der Ausweis kann online via Smart Service Portal bestellt werden.

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