Todesurkunde / Auszug aus dem Todesregister
In der Regel wird ein Auszug aus dem Todesregister / die Todesurkunde benötigt, um den Tod einer Person amtlich zu belegen (etwa gegenüber einer Versicherungsgesellschaft). Dieses Dokument ist nicht zu verwechseln mit der Bescheinigung, welche der Arzt abgibt, wenn er den Tod einer Person feststellt. Die Todesurkunde belegt, wann und wo eine Person gestorben ist, enthält jedoch keinen Hinweis auf die Todesursache.
Todesurkunden können online via Smart Service Portal beim zuständigen Zivilstandsamt des Todesortes bestellt werden.
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Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Zivilstandsamt (Regional) | 056 648 74 91 | regionaleszivilstandsamt@bremgarten.ch |
Name | Verantwortlich | Telefon |
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