Foyer beim Zeughaus



Details
Bilder
Belegung

Objekt   Foyer beim Zeughaus
Beschreibung   Das Foyer steht mit Vorrang für kulturelle und gesellschaftliche Anlässe und Versammlungen zur Verfügung.

Der Zeughausgarten kann dazu gemietet werden.

Im Foyer darf nicht gekocht werden. Kalte und warme (angelieferte) Speisen dürfen jedoch konsumiert werden.

Das Foyer wird an Weihnachten (24./25./26. Dezember) und über Silvester/Neujahr (31.Dezember/1./2. Januar) nicht vermietet.
Kategorie   Saal
Standort   Altstadt
Adresse   Schellenhausstrasse 2
5620 Bremgarten
Telefon   056 648 74 04 (Hauswart Kevin Salzmann / keine Reservationen)
Kontakt   Stadtkanzlei Bremgarten
E-Mail   stadtkanzlei@bremgarten.ch
Kontakt Telefon   056 648 74 61
Bedingungen   Reglement und Gebühren für die Benützung des Zeughaussaales (pdf, 223.3 kB)
Weitere Informationen   Plan Zeughaus/Foyer/Garten (pdf, 128.4 kB)
Vermasster Plan (pdf, 299.1 kB)