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Wegzug

Abmeldung / Wegzug

Sie verlassen unsere Stadt? Wir wünschen Ihnen für die Zukunft am neuen Wohnort alles Gute.

Damit wir Sie aus unserem Einwohner- und Steuerregister austragen können, müssen Sie sich bei uns abmelden. Der Wegzug aus Bremgarten ist frühestens einen Monat vorher, spätestens 14 Tage nach dem Wegzug den Einwohnerdiensten zu melden.

eUmzug: melden Sie Ihren Zuzug elektronisch

Sie möchten Ihren Wegzug elektronisch melden? Mit dem Online-Dienst eUmzug können Sie die Abmeldung rund um die Uhr bequem online erledigen.

Wegzug ins Ausland

Sie möchten sich ins Ausland abmelden? Die Abmeldung ins Ausland ist spätestens 4 Wochen vor Wegzug persönlich am Schalter der Einwohnerdienste zu melden. Es kann kein eUmzug gemacht werden. Das Steueramt benötigt vor Ihrem Wegzug eine Schweizer Vertretungsvollmacht (Formular unten unter Publikationen). Sobald die Vollmacht bei uns eingegangen ist und Sie uns die Wegzugsadresse sowie das Wegzugsdatum bekannt gegeben haben, können wir Ihnen eine Abmeldebestätigung aushändigen. Ausländische Personen müssen Ihren Ausländerausweis den Einwohnerdiensten abgeben.

Hundehalterinnen und -halter

Hundehalterin/Hundehalter sind verpflichtet, Ihren Hund bei der Regionalpolizei Bremgarten abzumelden.

Drittmeldepflicht Hauseigentümer

Als Hauseigentümerin oder Hauseigentümer resp. Verwalterin oder Verwalter sind Sie verpflichtet, Wegzüge von Mieter/innen und Untermieter/innen den Einwohnerdiensten zu melden.

Kontakt

Abmeldung / Wegzug

Sie verlassen unsere Stadt? Wir wünschen Ihnen für die Zukunft am neuen Wohnort alles Gute. Damit wir Sie aus unserem Einwohner- und Steuerregister austragen können, müssen Sie sich b…

Sie verlassen unsere Stadt? Wir wünschen Ihnen für die Zukunft am neuen Wohnort alles Gute.

Damit wir Sie aus unserem Einwohner- und Steuerregister austragen können, müssen Sie sich bei uns abmelden. Der Wegzug aus Bremgarten ist frühestens einen Monat vorher, spätestens 14 Tage nach dem Wegzug den Einwohnerdiensten zu melden.

Sie möchten Ihren Wegzug elektronisch melden? Mit dem Online-Dienst eUmzug können Sie die Abmeldung rund um die Uhr bequem online erledigen. Um sich online abzumelden, klicken Sie bitte hier.
Ein Wegzug ins Ausland jedoch muss persönlich am Schalter der Einwohnerdiensten gemeldet werden (kein eUmzug möglich).

 

Schweizer Bürgerin und Bürger

Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:

  • Meldebestätigung (Schriftenempfangsschein/Niederlassungsausweis)
  • persönlicher Ausweis (Pass/Identitätskarte)

Schweizer Bürger im wehrpflichtigen Alter müssen sich innert 10 Tagen zusätzlich beim Kreiskommando Aarau, Rohrerstrasse 7, 5001 Aarau, abmelden.

Zivilschutzpflichtige haben die leihweise gefasste persönliche Ausrüstung der Zivilschutzstelle Mittleres Reusstal, Schlossergasse 13, 5620 Bremgarten, zurückzugeben. Die Rückgabe muss im Dienstbüchlein eingetragen werden.

 

Ausländische/r Staatsangehörige/r

Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:

  • Ausländerausweis

Ausländische Staatangehörige mit Aufenthaltsstatus N oder S müssen sich persönlich am Schalter der Einwohnerdiensten abmelden (kein eUmzug möglich).

 

Weitere Informationen

Die Abmeldung aus unserer Stadt ist kostenlos.

Als Erwachsene(r) können Sie den Wegzug auch für Ihre im gleichen Haushalt lebenden Familienmitglieder melden (inkl. Kinder bis zu 17 Jahren). 

Als in Trennung/Scheidung lebender Elternteil können Sie mitumziehende Kinder (online) melden, wenn Sie das Sorgerecht und die Obhut innehaben. Sie benötigen für Ihre Wegzugsmeldung aber eine Bescheinigung, dass der andere Elternteil mit dem Wegzug einverstanden ist (Einverständniserklärung des anderen Elternteils). 

Informieren Sie zusätzlich folgende Behörden / Dienstleister über Ihren Wegzug:

 

Hundehalterin/Hundehalter

Sie sind verpflichtet, Ihren Hund bei der Regionalpolizei Bremgarten abzumelden. Weitere Informationen finden Sie hier.

 

Drittmeldepflicht Hauseigentümer

Als Hauseigentümerin oder Hauseigentümer resp. Verwalterin oder Verwalter sind Sie verpflichtet, Wegzüge von Mieter/innen und Untermieter/innen den Einwohnerdiensten zu melden. Auch Wohnungswechsel innerhalb einer Liegenschaft sind zu melden. Überzeugen Sie sich davon, dass Ihre Mieter/innen und Untermieter/innen bei den Einwohnerdiensten fristgerecht abgemeldet werden. Bussen wegen verspätetem Abmelden können an Wohnungsnehmer und -vermieter ausgesprochen werden.

Wir benötigen folgende Angaben von Ihren Mieterinnen und Mietern sowie von Ihren Untermieterinnen und Untermietern:

  • Name, Vorname, Geburtsdatum
  • Liegenschaft und Wohnungsnummer
  • Datum des Einzuges bzw. des Auszugs

Wie können Sie uns Mutationen melden?

  • schriftlich (E-Mail oder Brief)
  • persönlich am Schalter
  • telefonisch

Hundekontrolle

Sachkundenachweis (SKN) Der obligatorische Sachkundenachweis wurde per 1.1.2017 abgeschafft. Der entsprechende Gesetzestext wird bei einer nächsten Revision angepasst. Wer ist vor de…

Sachkundenachweis (SKN)
Der obligatorische Sachkundenachweis wurde per 1.1.2017 abgeschafft. Der entsprechende Gesetzestext wird bei einer nächsten Revision angepasst.

Wer ist vor dem Gesetz Hundehalter?
Für die Betreuung eines Hundes verantwortlich ist der Halter oder die Halterin des Hundes. Wer einen Hund erwirbt oder länger als drei Monate übernimmt, muss dies innert 10 Tagen bei der Hunderegistrierungsstelle Amicus melden; die registrierte Person ist in der Regel Halter.

Hunde halten
Auf der Website des Bundesamtes für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen finden Sie viele nützliche Informationen zur Hundehaltung. https://www.blv.admin.ch/blv/de/home/tiere/tierschutz/heim-und-wildtierhaltung/hunde/hunde-halten.html

Hund

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