Hundekontrolle
Zuständiges Amt: Regionalpolizei Sachkundenachweis (SKN) Der obligatorische Sachkundennachweis wurder per 1.1.2017 abgeschafft. Der entsprechende Gesetzestext wird bei einer nächsten Revision angepasst. Wer ist vor dem Gesetz Hundehalter? Für die Betreuung eines Hundes verantwortlich ist der Halter oder die Halterin des Hundes. Wer einen Hund erwirbt oder länger als drei Monate übernimmt, muss dies innert 10 Tagen bei der Hunderegistrierungsstelle Anis melden; die registrierte Person ist in der Regel Halter. Hunde halten Auf der Website des Bundesamtes für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen finden Sei viele nützliche Informationen zur Hundehaltung. https://www.blv.admin.ch/blv/de/home/tiere/tierschutz/heim-und-wildtierhaltung/hunde/hunde-halten.html Online-Dienste
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