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Inventuramt (Nachlass)

Bei einem Todesfall ist das Inventuramt verpflichtet ein Steuerinventar zu erstellen. Als Grundlage für das Steuerinventar dient die unterjährige Steuererklärung.

Das Inventuramt ist der Abteilung Steuern unterstellt und zuständig für:

  • Steuerinventare
  • Sicherungsinventare
  • Öffentliche Inventare
  • Erbschafts-/Schenkungssteuern

Die Abteilung Steuern unterstützt und berät Sie gerne individuell und kompetent in allen Fragen der Inventaraufnahme.

Kontakt

Inventuramt (Nachlass)
Rathausplatz 1
5620 Bremgarten
Tel. 056 648 74 81
steuern@bremgarten.ch

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