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Generelle Informationen

Alle Gemeinderesultate von kantonalen und eidgenössischen Abstimmungen sind nur Teilresultate.

Die gesamten Resultate des Kantons finden Sie auf der Website des Kantons Aargau und des Bundes.

Kontakt

Stadtkanzlei Bremgarten, stadtkanzlei@bremgarten.ch

Urne Öffnungszeiten

Die Urnen sind an den Haupttagen der Wahlen und Abstimmungen, d.h. an den Wahl- resp. Abstimmungssonntagen, von 09:00 bis 09:30 Uhr geöffnet.

Urnenstandort

- Rathaus Bremgarten: Haupteingang, Rathausplatz 1, 5620 Bremgarten
- Schulhaus Staffeln: Foyer, Schulhausstrasse 6, 5626 Hermetschwil-Staffeln

Voraussetzungen

Stimmberechtigung

Stimmberechtigt in Bremgarten ist jede Person mit Schweizerbürgerrecht, die das 18. Lebensjahr zurückgelegt hat, in der politischen Gemeinde Bremgarten Wohnsitz hat und die nicht wegen dauernder Urteilsunfähigkeit unter umfassender Beistandschaft steht.

Das Stimmrecht berechtigt an Abstimmungen und Wahlen sowie an Gemeindeversammlungen teilzunehmen (aktives Wahlrecht). Selbstverständlich ist man ab diesem Alter auch in ein öffentliches Amt wählbar (passives Wahlrecht).

Stellvertretung bei der Stimmabgabe an der Urne

Ehegatten und eingetragene Partner dürfen einander an der Urne unter gleichzeitiger Abgabe der beiden Stimmrechtsausweise vertreten. Die vertretene Person hat ihren Stimmrechtsausweis vorher persönlich zu unterschreiben.

Stimmrechtsausweis verloren

Ein Duplikat des Stimmrechtsausweises kann bei der Stadtverwaltung im Voraus verlangt werden. Es ist ein Personalausweis (Identitätskarte oder Pass) mitzubringen.

Brieflich abstimmen

Wer brieflich stimmen will…

  • setzt seine Unterschrift auf den Stimmrechtsausweis.
  • muss die Stimm- oder Wahlzettel in das Stimmzettelkuvert legen und dieses zukleben. Werden Stimm- oder Wahlzettel offen hineingelegt, so ist die Stimmabgabe ungültig.
  • legt das Stimmzettelkuvert sowie den Stimmrechtsausweis in das amtliche Antwortkuvert.
  • klebt das amtliche Antwortkuvert zu und sendet es rechtzeitig der Stadtkanzlei (Wahlbüro) zu.

Die Stimmabgabe kann durch Aufgabe bei einer beliebigen Poststelle oder durch Einwurf im dafür bezeichneten Briefkasten (Haupteingang Rathaus) erfolgen. Bei Postaufgabe muss das Kuvert mit den Stimm- und Wahlzetteln bis spätestens Dienstagabend, 18.00 Uhr, vor dem Abstimmungswochenende der Post übergeben werden. Die Portokosten trägt die Gemeinde. Bei Einwurf in den Briefkasten beim Haupteingang zum Rathaus muss das Kuvert mit den Stimm- und Wahlzetteln bis spätestens Sonntagmorgen, 09.30 Uhr, eingeworfen worden sein.

Die briefliche Stimmabgabe ist u.a. ungültig wenn:

  • ein anderes als das offizielle Antwortkuvert benützt wird.
  • die Stimm- und Wahlzettel nicht im Stimmzettelkuvert liegen und dieses nicht verschlossen ist.
  • die Unterschrift auf dem Stimmrechtsausweis fehlt.
  • das Antwortkuvert mehr als einen Stimmrechtsausweis enthält.