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Budget / Rechnung

Budget

Die gesetzlichen Grundlagen zur Budgetierung sind im Gesetz über die Einwohnergemeinden (Gemeindegesetz) festgehalten.

"Vor Beginn des Rechnungsjahres stellt das zuständige Organ das Budget nach den Grundsätzen der Jährlichkeit, Vollständigkeit, Bruttodarstellung und Spezifikation derart auf, dass grundsätzlich der Aufwand inklusive Passivzinsen und Abschreibungen durch den Ertrag gedeckt ist" (§ 87a Abs 1 Gemeindegesetz). Ergänzende Vorgaben des Kantons sind ebenfalls zu beachten. Das Budget ist jeweils bis zum 31. Dezember des Vorjahres dem zuständigen Organ, in Bremgarten der Gemeindeversammlung, zu unterbreiten.

Das aktuelle Budget der Stadt Bremgarten finden Sie nachfolgend unter den Dokumenten.

Rechnung

Die gesetzlichen Grundlagen zur Jahresrechnung sind im Gesetz über die Einwohnergemeinden (Gemeindegesetz) festgehalten.

Für die Jahresrechnung gelten sinngemäss die Grundsätze des Budgets. Der Stadtrat hat die Jahresrechnung dem zuständigen Organ, in Bremgarten der Gemeindeversammlung, jährlich bis zum 30. Juni zur Genehmigung zu unterbreiten.

Die aktuelle Rechnung der Stadt Bremgarten finden Sie nachfolgend unter den Dokumenten.

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