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Gesamterneuerungswahlen für die Amtsperiode 2026/2029

16. Mai 2025

Einwohnergemeinde: 1. Wahlgang vom 28. September 2025

Am 28. September 2025 findet der 1. Wahlgang für die Gesamterneuerungswahlen für die kommende Amtsperiode 2026/2029 von folgenden Behörden und Kommissionen statt:

  • Stadtrat (5 Mitglieder), Stadtammann und Vizeammann
  • Finanzkommission (5 Mitglieder)
  • Steuerkommission (3 Mitglieder und 1 Ersatzmitglied)
  • Stimmenzähler (4 Mitglieder und 4 Ersatzmitglieder)

Wahlvorschläge sind nach § 29a des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) und § 21b der Verordnung über die politischen Rechte (VGPR) von 10 Stimmberechtigten des Wahlkreises zu unterzeichnen und bis am 44. Tag vor dem Hauptwahltag und da dieser auf einen Feiertag fällt am nächsten Arbeitstag, d.h. bis spätestens Montag, 18. August 2025, 12.00 Uhr, bei der Stadtkanzlei einzureichen. Das erforderliche Formular zur Anmeldung von Kandidierenden kann bei der Stadtkanzlei Bremgarten bezogen oder nachfolgend unter "Dokumente" heruntergeladen werden.

Hinweis: wer als Stadtammann oder Vizeammann kandidieren möchte, muss zwei Formulare ausfüllen: eines als Mitglied für den Stadtrat und eines für die Zusatzfunktion.

Diese Anmeldung ist keine Wählbarkeitsvoraussetzung. Weitere Kandidaturen sind bis zum Wahltag möglich. Diese werden den Stimmberechtigten vom Wahlbüro allerdings nicht mehr offiziell bekannt gegeben. Es wird auf den Grundsatz verwiesen, dass im ersten Wahlgang jede in der Gemeinde wahlfähige Person als Kandidatin oder Kandidat gültige Stimmen erhalten kann (§ 30 Abs. 1 GPR).

Bei der Wahl des Stadtrats sowie des Stadtammanns und des Vizeammanns ist eine stille Wahl im ersten Wahlgang nicht möglich. Eine Urnenwahl findet in jedem Fall statt (§ 30b GPR). Nachdem in der Gemeindeordnung keine andere Regelung enthalten ist, werden Stadtammann und Vizeammann nach § 27a GPR am gleichen Tag, d.h. ebenfalls am 28. September 2025, gewählt. Stimmen für den Stadtammann und den Vizeammann sind, unabhängig vom Ausgang der Wahl, daher nur gültig, wenn diese bei gleichzeitig stattfindender Wahl von Stadtammann, Vizeammann und Stadtrat auf demselben Wahlzettel auch die Stimme als Mitglied des Stadtrats erhalten.

Für die Wahl der restlichen Behörden und Kommissionen gilt: Sind weniger oder gleich viele wählbare Kandidatinnen oder Kandidaten vorgeschlagen, als zu wählen sind, wird mit der Publikation der Namen eine Nachmeldefrist von 5 Tagen angesetzt, innert der neue Vorschläge eingereicht werden können. Übertrifft die Anzahl der Anmeldungen nach dieser Frist die Anzahl der zu vergebenden Sitze nicht, werden die Vorgeschlagenen vom Wahlbüro als in stiller Wahl gewählt erklärt. Für allenfalls noch zu vergebende Sitze ist eine Wahl an der Urne durchzuführen (§ 30a GPR).

Ein allfälliger 2. Wahlgang für die Gesamterneuerungswahlen aller Behörden und Kommissionen der Einwohnergemeinde findet am Sonntag, 30. November 2025, statt.

Ortsbürgergemeinde: Versammlung vom 18. November 2025

Im Rahmen der Ortsbürgergemeindeversammlung vom 18. November 2025 finden die Gesamterneuerungswahlen für die Amtsperiode 2026/2029 von folgenden Behörden bzw. Kommissionen der Ortsbürgergemeinde Bremgarten statt:

  • Finanzkommission (bisher 5 Mitglieder)
  • Stimmenzähler (bisher 2 Mitglieder und 2 Ersatzmitglieder)

Grundlage ist das Gesetz über die Ortsbürgergemeinden vom 19. Dezember 1978, wonach die Ortsbürgergemeindeversammlung jeweils für eine Amtsdauer im Voraus die Zahl der Mitglieder der Finanzkommission (OFK) festlegt. Ebenso ist die Zahl der Stimmenzähler festzulegen. Die Neuwahlen erfolgen im Rahmen der Ortsbürgergemeindeversammlung.

Interessierte, welche sich für die Wahl zur Verfügung stellen möchten, können sich gerne bei der Stadtkanzlei Bremgarten für weitere Informationen melden. Die bisherigen Amtsinhaber werden zu gegebener Zeit separat angeschrieben und informiert.

Wahlbüro Bremgarten

Blick in den Stadtratssaal über den Sitzungstisch

Zugehörige Objekte

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Anmeldeformular 1. Wahlgang (PDF, 79.68 kB) Download 0 Anmeldeformular 1. Wahlgang