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Feuern im Freien: Vorgaben

28. Juli 2025

Die Verantwortlichen der Abteilung Wald des Departements Bau, Verkehr und Umwelt und der Aargauischen Gebäudeversicherung (AGV) nehmen regelmässig Lagebeurteilungen zur aktuellen Wetterlage und der damit verbundenen Gefahr von Waldbränden vor.

Derzeit gilt im Kanton Aargau die Stufe 2 von 5 (Mahnung).

Auf der Webseite www.waldbrandgefahr.ch finden Sie immer die aktuellsten Informationen zur aktuellen Gefahrenlage.

Generelle Verhaltensempfehlungen

  • Brennende Zigaretten, Streichölzer und andere Raucherwaren nie sorglos wegwerfen.
  • Windverhältnisse und Topographie sind bei jeder Wetterlage und jedem Trockenheitsgrad
  • zu beachten.
  • Bräteln im Wald: Halten Sie bei der Benutzung von Feuerstellen im Waldgebiet Löschmittel bereit. Achten Sie auf Funkenflug bei starkem Wind und löschen Sie, wenn nötig das Feuer.
  • Grillieren im Siedlungsgebiet: Die Verwendung von Grillapparaten ist im Siedlungsgebiet, aber auch im Wald möglich. Halten Sie genügend Abstand zu Brennbarem in Ihrer Umgebung. Achten Sie auch beim Kohlegrill bei Wind auf einen möglichen Funkenflug und löschen Sie, wenn nötig das Feuer.
  • Umgang mit Feuerwerk: Das Abbrennen von Feuerwerk ohne Bewilligung ist in der Schweiz nur am 31. Juli und 1. August sowie an Silvester möglich. Auf das Abfeuern von Raketen im Wald ist gänzlich zu verzichten, ebenso auf laute Knallkörper, die Tiere erschrecken.
  • Himmelslaternen führen immer wieder zu Bränden und sind mancherorts ganz verboten.

Durch verantwortungsbewusstes Verhalten trägt die Bevölkerung dazu bei, Brände zu verhindern.

Weitere Informationen finden Sie nachfolgend einfach zusammengefasst auf dem Merkblatt.

Feuer

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Merkblatt generelle Empfehlungen (PDF, 2.92 MB) Download 0 Merkblatt generelle Empfehlungen