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Beglaubigung von Kopien

Die Stadtkanzlei beglaubigt Ihnen auf Wunsch die Echtheit von Kopien verschiedenster Dokumente. Zuständig ist der Stadtschreiber oder seine Stellvertretung, bei denen Sie persönlich vorsprechen müssen.

Bitte vereinbaren Sie vorgängig einen Termin. Vielen Dank.

Für die Beglaubigung werden benötigt:
- ein amtliches Ausweispapier (= Identitätskarte oder Reisepass)
- das zu beglaubigende Aktenstück oder Dokument im Original                                                                   

Preis

10.00

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