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Ordentliche Einbürgerung von ausländischen Staatsangehörigen

Voraussetzungen
  • Niederlassungsbewilligung C
  • 10 Jahre Wohnsitz in der Schweiz, wovon 3 in den letzten 5 Jahren vor Gesucheinreichung
  • 5 Jahre Aufenthalt im Kanton Aargau
  • Mindestens 3-jähriger ununterbrochener Wohnsitz in der Gemeinde vor Einreichung des Gesuchs
  • Erfolgreiche Integration
  • Ausreichende sprachliche und staatsbürgerliche Kenntnisse

Ablauf

  • Einreichung Gesuch bei der Wohngemeinde
  • Erhebung Kostenvorschuss und Vorprüfung durch die Gemeinde
  • Zusicherung Gemeindebürgerrecht duch Stadtrat
  • Weiterleitung an Departement Volkswirtschaft und Inneres
  • Einholung diverser Bewilligungen durch Departement Volkswirtschaft und Inneres

Zusätzlich zur Bearbeitung durch die Gemeinde kommen noch ca. 10 Monate für die Prüfung von Kanton und Bund hinzu.

Die einzureichenden Dokumente entnehmen Sie bitte der letzten Seite des Gesuchsformulars.

Prüfung durch die Gemeinde

  • 5-jähriger Aufenthalt im Kanton und 3-jähriger ununterbrochener Wohnsitz in der Gemeinde vor Einreichung des Gesuchs
  • Vertrautsein mit den Lebensverhältnissen in der Gemeinde, im Kanton und in der Schweiz
  • Ausreichende sprachliche und staatsbürgerliche Kenntnisse
  • Achtung der Werte der Bundes- und Kantonsverfassung
  • Beachtung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung
  • Wille zur Teilnahme am Wirtschaftsleben oder zum Erwerb von Bildung

Weitere Informationen und Angaben zu den Kosten finden Sie unter folgendem Link: https://www.ag.ch/de/dvi/persoenliches_zivilstandswesen/einbuergerung/ordentliche_einbuergerung_von_auslaender_innen_im_kt_ag/ordentliche_einbuergerung_kt_ag.jsp

Zugehörige Objekte