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Datensperre beantragen

Es werden zwischen zwei verschiedenen Arten von Datensperren unterschieden: Die Adresssperre und die Auskunftssperre.

Die Adresssperre dient der Verhinderung von systematisch geordneten Adressabgaben, z.B. bewilligte Auflistungen für gemeinnützige oder ideelle Zwecke oder für politische Parteien.  Einzelauskünfte sind von dieser Sperre nicht betroffen.

Die Auskunftssperre verbietet jegliche Auskunftgabe oder Auflistungen über die Personendaten inkl. Adresse. Die Auskunftssperre wird insbesondere errichtet bei Bedrohung einer Person.

Sie können die Adress- oder Auskunftssperre online via Smart Service Portal beantragen.

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