Weisungen bei Anlässen/Veranstaltungen und Umzügen
Beilage zur Veranstaltungsbewilligung der Stadt
Sämtliche Festivitäten auf öffentlichem Grund sind bewilligungspflichtig. Die "Weisungen Veranstaltungen" sowie die "Weisungen Umzüge" sind allgemein gültige Vorschriften bei Veranstaltungen und Umzügen und werden als Beilage den Beschlüssen der Veranstaltungsbewilligungen mitgesendet. Als Veranstalter können Sie sich vorgängig und frühzeitig darüber informieren, welche Auflagen und Bedingungen auf Sie zukommen werden.
Bezüglich Brandschutz gelten die aktuellen Merkblätter und Weisungen der Aargauischen Gebäudeversicherung und des VKF: Merkblatt AGV temporäre VeranstaltungenExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet., Merkblatt Zeltbauten temporäre VeranstaltungenExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet., Richtlinie Brandverhütung und organisatorischer BrandschutzExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet..
Das Gesuch inkl. Auf- und Abbauplan, Situationsplan (wichtigste Bauten vermasst), Sicherheitskonzept, Verkehrs- und Parkplatzkonzept sowie Programm ist frühzeitig, d.h. spätestens bis 180 Tage vor dem Anlass, dem Stadtrat Bremgarten, Abteilung Zentrale Dienste, Rathausplatz 1, 5620 Bremgarten, zur Bewilligung einzureichen.
Informationen
- Datum
- 1. März 2023
- Herausgeber/-in
- Stadtrat Bremgarten
Dokumente
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| Weisungen_Veranstaltungen.pdf (PDF, 391 kB) | Download | 0 | Weisungen_Veranstaltungen.pdf |
| Weisungen_Umzuge.pdf (PDF, 306 kB) | Download | 1 | Weisungen_Umzuge.pdf |
Zugehörige Objekte
| Name | Telefon | Kontakt |
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| Departement 3: Bildung/Schulen, Kultur und Sport (BKS) |
| Name | Telefon | Kontakt |
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| Stadtkanzlei | 056 648 74 61 | stadtkanzlei@bremgarten.ch |