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Friedhof Bremgarten

Bremgarten verfügt über zwei Friedhöfe, einer in Bremgarten und einer im Ortsteil Hermetschwil-Staffeln. Nachfolgend finden Sie Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen zum Friedhof Bremgarten.

Weitere Informationen zum Friedhof im Ortsteil Hermetschwil-Staffeln

Weitere Informationen zu den Friedhöfen allgemein
(Kostenbeteiligung Stadt, Beisetzung von auswärtigen Personen, Ruhefrist etc.)

Lage Friedhof Bremgarten

Der Friedhof Bremgarten befindet sich am Ende der Friedhofstrasse bzw. an der Kreuzung Friedhofstrasse - Augraben - Pfarrgasse.

Welche Grabarten gibt es auf dem Friedhof Bremgarten?

  • Reihengräber für Erdbestattungen
    Bei einem Reihengrab ist innert zwei Jahren ein Grabmal zu setzen. Die Grabmäler und Anpflanzungen sind stets in gutem Zustand zu erhalten.
     
  • Reihengräber für Urnenbestattungen
    Bei einem Reihengrab ist innert zwei Jahren ein Grabmal zu setzen. Die Grabmäler und Anpflanzungen sind stets in gutem Zustand zu erhalten.
     
  • Gemeinschaftsgrab
    Beim Gemeinschaftsgrab entfallen Grabmalpflicht und Grabunterhalt. Wird die Namensnennung auf der Steinplatte beim Gemeinschaftsgrab gewünscht, sind die dafür notwendigen Kosten durch die Angehörigen zu übernehmen (Auftrag erfolgt durch Bestattungsamt).
     
  • Urnenwand
    Bei der Urnenwand entfallen Grabmalpflicht und Grabunterhalt. Die Kosten für die Beschriftung der Metallplatte sind durch die Angehörigen zu übernehmen (Auftrag erfolgt durch Bestattungsamt).
     
  • Familiengräber
    Bei einem Familiengrab ist innert zwei Jahren ein Grabmal zu setzen. Die Grabmäler und Anpflanzungen sind stets in gutem Zustand zu erhalten. Die Konzessionen für Familiengräber dauern 40 Jahre.
     

Bis wann ist ein Grabmal zu stellen?

Innerhalb von zwei Jahren seit der Beisetzung ist ein Grabmal errichten zu lassen (Ausnahme Gemeinschaftsgrab und Urnenwand). Die Masse für die Grabsteine (Höchst- bzw. Mindestmasse) sind in § 19 und diejenigen der Einfassungen in § 21 der Friedhofverordnung ersichtlich.

Bitte beachten Sie, dass für das Errichten eines Grabstein dem Bestattungsamt vorgängig ein Gesuch eingereicht werden muss. Für jedes Grabmal braucht es eine eigene Bewilligung. Das Gesuchsformular finden Sie hier.

Die Erstellung von Grabeinfassungen und Schrittplatten hingegen wird durch das Bestattungsamt veranlasst.

Was ist bezüglich Grabunterhalts zu beachten?

Die Grabmäler und Anpflanzungen sind in gutem Zustand zu erhalten. Künstliche Blumen und Pflanzen sind nicht erlaubt. Der Friedhofgärtner ist berechtigt, verwelkte Pflanzen und Blumen sowie nicht erlaubten oder unpassenden Grabschmuck zu entfernen und zu entsorgen.

  • Reihengräber
    Bitte beachten Sie, dass das Anlegen von Steinmosaiken sowie das Bestreuen der Grabplätze mit Marmorstücken, Kies oder anderen Steinarten auf max. 1/2 der für die Bepflanzung reservierten Fläche gestattet ist. Weitere Bestimmungen finden Sie in § 25 der Friedhofverordnung.
     
  • Gemeinschaftsgrab
    Kränze sowie Blumen- und Pflanzenschmuck dürfen während vier Wochen nach der Bestattung aufgestellt werden. Anschliessend sind nur Schnittblumen in Steckvasen auf dem Grabhügel sowie auf der Rasenfläche gestattet.
     
  • Urnenwand
    Kränze sowie Blumen- und Pflanzenschmuck dürfen während vier Wochen nach der Bestattung aufgestellt werden. Anschliessend dürfen nur Schnittblumen, kleine Pflanzen- und Blumenarrangements (max. 30 x 30 cm) sowie kleine Gegenstände wie Laternen, Kerzen und symbolische Gegenstände (max. 20 cm hoch) aufgestellt werden.
     

Was sind Familiengräber?

Soweit der verfügbare Platz ausreicht, werden für Einwohner von Bremgarten und ausnahmsweise an Auswärtige Familiengräber gegen entsprechende Gebühr zur Verfügung gestellt.

Folgende Grabgrössen sind möglich:

  • 2-er Grab 2 Erdbestattungen und 2 Urnenbestattungen oder 4 Urnenbestattungen
  • 3-er Grab 3 Erdbestattungen und 3 Urnenbestattungen oder 6 Urnenbestattungen
  • 4-er Grab 4 Erdbestattungen und 4 Urnenbestattungen oder 8 Urnenbestattungen

Die übliche Grabesruhe beträgt in Bremgarten 20 Jahre. Familiengräber jedoch werden auf eine Dauer von 40 Jahren konzessioniert. Nach 40 Jahren kann die Konzession gegen Bezahlung einer Gebühr um weitere 40 Jahre verlängert werden.

Gesetzliche Grundlagen

Aktuelles Friedhofreglement

Aktuelle Friedhofverordnung

Bei Fragen steht Ihnen das Bestattungsamt Bremgarten gerne zur Verfügung.

Zugehörige Objekte