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Sperrgut

Unter Sperrgut wird brennbarer Hausrat, wie Möbel, Sofas, Polstergruppen etc. verstanden, der nicht via Hauskehricht entsorgt werden kann. In der Stadt Bremgarten findet keine Separatsammlung statt. Sperrgut mit einer Maximallänge von 1.50 m können, versehen mit einer Sperrgutmarke, der normalen Kehrichtabfuhr mitgegeben werden.

In der unteren Altstadt, wo UFCs im Einsatz sind, müssen Sperrgut beim Abfuhrunternehmen Vögtlin Meyer jeweils auf den nächsten Abfuhrtag (Freitag für Sperrgut, Mittwoch für Grüngut) angemeldet werden. Das Abfuhrunternehmen holt dann das Material bei der entsprechenden Liegenschaft ab. Kontakt: Voegtlin-Meyer AG, Tel. 056 460 05 05, E-Mail info@voegtlin-meyer.ch, Web www.voegtlin-meyer.ch
Sperrgut oder grösserer Gartenabraum dürfen nicht bei den UFC deponiert werden.

Die erforderliche Anzahl an Gebührenmarken für das zu entsorgende Sperrgut entnehmen Sie dem Recycling und Terminkalender der Stadt Bremgarten.

Die Gebührenmarken sind bei den Einwohnerdiensten der Stadt Bremgarten und im Dorfladen im Ortsteil Hermetschwil-Staffeln erhältlich.

Das Sperrgut kann auch gegen Gebühr bei der Sammelstelle der H. Keller AG abgegeben werden. (Öffnungszeiten beachten)

Tipps

Brockenhäuser nehmen guterhaltene Möbel meist gratis entgegen!
In einer Tauschbörse oder mit einem Gratisinserat finden Sie vielleicht eine Abnehmerin/einen Abnehmer für das Gut, das Sie nicht mehr brauchen.

Gebühren

Gebührenpflichtig

Produkte

Gartenmöbel aus Holz; Gartenzaun, behandelt; Holzgestell; Holzkiste; Holzmöbel; Holzpalette; Holzpalisade, behandelt; Isolationsmatten; Korkmatten; Lättlicouch; Matratze; Polstersessel; Teppich; Schlitten aus Holz; Ski; Snowboard; Sockelleisten aus Holz; Spannteppich; Spanplatte behandelt; Türen aus Holz; Wohnwand
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