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Steuern

Die Aufgabe der Abteilung Steuern besteht im konsequenten und rechtsgleichen Vollzug der Steuergesetzgebungen von Bund und Kanton. Der weitaus grösste Teil der Einnahmen von Bremgarten resultiert aus dieser Arbeit.

Die Abteilung Steuern ist insbesondere zuständig für:

  • Steuerregisterführung und weitere notwendige Kontrollen
  • Vorbereitung der Steuerveranlagungen für die Steuerkommission
  • Errechnen der Steuerbeträge
  • Eröffnen der Veranlagungsverfügungen und Einspracheentscheide
  • Protokollführung der Veranlagungsbehörde der Gemeinde

Wir sind bestrebt, diese Aufgaben mit viel Persönlichkeit und Fachkompetenz zu leisten, um damit eine grösstmögliche Bürgerzufriedenheit zu erreichen.

Allgemeines

In jeder Einwohnergemeinde wird zur Beurteilung der Steuerpflicht und zur Veranlagung der Einkommens- und Vermögenssteuer sowie der Grundstückgewinnsteuer eine Steuerkommission bestellt.

Die Veranlagung wird in der Regel im Namen der Steuerkommission durch eine Delegation, bestehend aus dem kantonalen Steuerkommissär sowie dem Leiter der Abteilung Steuern, vorgenommen. Die Beurteilung der Steuerpflicht erfolgt durch die Delegation.

Steuerkommission: Organisation

Die Steuerkommission ist eine Kollegialbehörde und besteht aus fünf Mitgliedern. Bei der Wahl der Mitglieder sind die verschiedenen Erwerbsgruppen angemessen zu berücksichtigen. Die Protokollführung obliegt der Abteilung Steuern.

Zusammensetzung und Wahl

Die Steuerkommission besteht aus

  • Kantonaler Steuerkommissär
  • Leiter Abteilung Steuern
  • Stimmbürgerinnen und Stimmbürger der Einwohnergemeinde (3 Mitglieder und 1 Ersatzmitglied)

Grundstückschätzung

Das kantonale Steueramt, Sektion Grundstückschätzung, verfügt die Eigenmietwerte und die Vermögenssteuerwerte der in der Gemeinde gelegenen Grundstücke und Liegenschaften gestützt auf die Erhebungen der kantonalen Schätzungsexperten.

Als Kontaktadresse dient die Abteilung Steuern. Sie ist auch zuständig für die administrative Vorbereitung der Grundstückschätzungen. Einspracheinstanz für Schätzungseröffnungen ist die Steuerkommission Bremgarten.

Informationen

Auskünfte in Steuerfragen erteilt Ihnen gerne die Abteilung Steuern. Zudem sind im Internet unter www.ag.ch/steuern Informationen zu den kantonalen Steuern (Steuergesetz, Verordnung, Merkblätter / Richtlinien, Steuerberechnung / Steuerfüsse, Formulare / Broschüren, Easy Tax usw.) und unter www.estv.admin.ch Hinweise zur direkten Bundessteuer, Mehrwertsteuer, Wehrpflichtersatz, Kurslisten zu Wertpapieren usw. zu finden.

Kontakt

Steuern
Rathausplatz 1
5620 Bremgarten
Tel. 056 648 74 81
steueramt@bremgarten.ch

Personen

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