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Adressauskunft

Die Stadt erteilt berechtigten Stellen in begründeten Fällen Adressauskünfte über ihre Einwohnerinnen und Einwohner.

 

Auf dem schriftlichen Weg

Adressauskünfte werden nur gegen Vorlage eines Interessensnachweises erteilt (z.B. Gerichtsurkunde, Verlustschein des Betreibungsamtes, Vertrag mit gültiger Unterschrift usw.). Weitere Angaben wie Geburtsdatum, Heimatort, Zivilstand, Zuzugs- oder Wegzugsort werden nur in begründeten Fällen bekannt gegeben.

Die Anfrage kann via E-Mail erfolgen.

Adressauskünfte an Privatpersonen und private Unternehmen sind kostenpflichtig. Aus administrativen Gründen werden keine Postwertzeichen (Marken) mehr angenommen. Die anfallenden Gebühren werden verrechnet.

Preis

20 CHF (plus Porto)

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