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Zivilstandsereignisse im Ausland

Bei einem Zivilstandsereignis im Ausland ist für die betroffenen Schweizerinnen und Schweizer wichtig, dass auch ihre amtlichen Eintragungen in der Schweiz rasch und vollständig aktualisiert werden können.

Deshalb sind im Ausland erfolgte Zivilstandsereignisse (Geburten, Kindesanerkennungen, Ehen, eingetragene Partnerschaften, Namensänderungen, Scheidungen, Todesfälle usw.) auf amtlichem Wege in die Schweiz zu melden. Ausländische Urkunden werden erst nach Überprüfung und Beglaubigung durch die schweizerische Vertretung im Ausland und mit Bewilligung der kantonalen Aufsichtsbehörde im schweizerischen Personenstandsregister beurkundet.

Ausländische Behörden
Die Beurkundung oder Registrierung im Ausland untersteht den einschlägigen Bestimmungen des Ereignisstaates. Die Behörden dieses Staates bestimmen die vorzulegenden Dokumente.

Aus diesem Grund bitten wir Sie, sich direkt bei den Behörden des Ereignisstaates oder bei der Vertretung dieses Staates in der Schweiz (Botschaft, Konsulat) danach zu erkundigen. Nur diese Stellen können Ihnen verbindliche Auskünfte erteilen.

Beachten Sie auch unsere Informationen unter Ziviltrauung, Heirat im Ausland.

Link:
Schweizer Vertretungen im Ausland

Schweizerische Behörden
Ausländische Amtsstellen melden Zivilstandsereignisse meist nicht oder nur mit grosser Verspätung den schweizerischen Behörden. Wir bitten Sie deshalb, auch in Ihrem eigenen Interesse, die Ereignisse sofort nach Eintritt der zuständigen schweizerischen Vertretung im Ausland zu melden. Diese sorgt für die Übersetzung und Beglaubigung der ausländischen Dokumente und leitet diese an die zuständigen Behörden in der Schweiz weiter.

Bitte melden Sie auf diesem Weg sämtliche im Ausland erfolgten Zivilstandsereignisse wie

Geburt
Eheschliessung
Eintragung der Partnerschaft
Todesfall
Kindesanerkennung
Vaterschaftsurteil
Scheidung
Namensänderung
Adoption
usw.

Falls Sie keinen festen Wohnsitz im Ausland haben und somit bei der schweizerischen Vertretung des Ereignislandes nicht immatrikuliert sind, ist für einen speditiven Ablauf wichtig, dass Sie sich genügend ausweisen und Ihre Personalien umfassend belegen können.

Erkundigen Sie sich bei geplanten Ereignissen im Ausland vor der Abreise bei der Aufsichtsbehörde im Zivilstandswesen Ihres Heimatkantons, welche Dokumente Sie nebst den Ereignisurkunden bei der schweizerischen Vertretung vorlegen müssen. Korrekte Angaben zur Abstammung und zu den Heimatorten sind sehr wichtig. Geben Sie auf jeden Fall immer Ihre derzeit aktuelle Adresse an. Auch allfällige vor der Abreise ins Ausland in der Schweiz abgegebene Namenserklärungen sind vorzulegen.

War die Vorsprache auf der zuständigen schweizerischen Vertretung im Ausland nicht möglich, nehmen Sie bitte umgehend nach Ihrer Rückkehr in die Schweiz mit der kantonalen Aufsichtsbehörde des Heimatkantons oder mit dem regionalen Zivilstandsamt des Wohnortes Kontakt auf.

Link:
Verzeichnis der Schweizer Zivilstandskreise

Zugehörige Objekte