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Asylbewerberbetreuung

Menschen, welche in ihrem Heimatland an Leib und Seele gefährdet sind, können in der Schweiz einen Asylantrag stellen. Über diesen Asylantrag sowie die Zuweisung der Asylsuchenden an die Kantone entscheidet das Staatssekretariat für Migration (SEM) in Bern. Der Kantonale Sozialdienst koordiniert im Rahmen der Aufnahmepflicht nach SPG die Zuweisung an die Gemeinden.

Die Bremgarten im Rahmen der Erfüllung der Aufnahmepflicht zugewiesenen vorläufig aufgenommenen Ausländer F sind grösstenteils in zwei Liegenschaften der Ortsbürgergemeinde untergebracht.

Die administrativen und finanziellen Abläufe für diese Personen erfolgen via Abteilung Soziale Dienste. Für die Gewährleistung der persönlichen Betreuung besteht eine Leistungsvereinbarung mit der Firma AOZ Sozialberatung und Asylbetreuung, Zürich.

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