Brandschutz
Neubauten, Umbauten oder wesentliche Änderungen an bestehenden Liegenschaften haben in der Regel Auswirkungen auf den Brandschutz. Im Zuge der Projektierungsarbeiten ist somit auch frühzeitig die Brandschutzfrage zu klären. Nicht in allen Fällen ist dafür eine kantonale Bewilligung erforderlich. Für den kommunalen Brandschutz ist der Brandschutzbeauftragte der Stadt Bremgarten zuständig.
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Breitschmid Kaminfeger AG
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