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Feuerungskontrolle

Feuerungsanlagen, wie Oelheizungen, Oelöfen, Cheminée und Gasheizungen müssen zur Einhaltung der gemäss Luftreinhalteverordnung (LRV) festgesetzten Emmissionsgrenzwerte, kontrolliert werden. Der Gemeinde obliegt gemäss Kantonalem Umweltschutzdekret die Gesamtverantwortung für die korrekte Abwicklung der Feuerungskontrolle.

Als konzessionierter Kaminfeger für die Stadt Bremgarten ist zuständig:

Heinz Schmid
Itenhardstrasse 26
5620 Bremgarten
Telefon 056 633 48 28
Fax 056 631 01 44
www.kaminfegerschmid.ch

Er meldet die obligatorischen Kaminreinigungen, Feuerungskontrollen usw. jeweils rechtzeitig an. Die amtliche Feuerungskontrolle (Rauchgaskontrolle) findet im Turnus von zwei Jahren statt. Hauseigentümer können jedoch entscheiden, ob die Kontrolle im Rahmen der Servicearbeiten durch eine berechtigte Person für Feuerungskontrolle oder durch den in der Gemeinde konzessionierten Kaminfeger durchgeführt werden soll. Gemäss Stadtratsbeschluss werden die privaten Kontrollen durch Servicefirmen der Heizungsbranche (mit entsprechender Ausbildung) anerkannt. Jedoch ist der Kaminfeger rechtzeitig über die Wahl des Servicegewerbes zu informieren.

Der Stadtrat legt den Tarif fest, nach dem der Kaminfeger für die ihm übertragenen Reinigungsarbeiten einschliesslich der Kontrollen der Feuerungs- und Rauchabzugsanlagen Rechnung stellen darf. Der Regierungsrat bestimmt den Höchsttarif, dessen Struktur für die Gemeindetarife verbindlich ist.

Bei Unklarheiten oder Reklamationen betreffend Kaminfeger stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

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Name Telefon Kontakt
Bau 056 648 74 21 bau@bremgarten.ch