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Zivilstandsamtliche Dokumente

Jedes Zivilstandsamt erstellt auf Verlangen jederzeit Auszüge aus den Zivilstandsregistern. Die Auszüge enthalten die wesentlichen Inhalte der Registereintragungen. Der Datenschutz wird dabei stets gewahrt.

Geburts-, Anerkennungs-, Ehe-, Partnerschafts- und Todesurkunden sind beim zuständigen Zivilstandsamt anzufordern, welches das entsprechende Zivilstandsereignis beurkundet hat. Auszüge aus dem Familienregister sind hingegen bei dem für die Heimatgemeinde zuständigen Zivilstandsamt zu bestellen.

Formulare Zivilstandsamt

Bezugsberechtigung Jede Person hat das Recht auf Kenntnis der Daten, welche ihren Personenstand betreffen. Bei gesetzlicher oder vertrag­licher Vertretung (schriftliche Vollmacht) we…

Bezugsberechtigung
Jede Person hat das Recht auf Kenntnis der Daten, welche ihren Personenstand betreffen.

Bei gesetzlicher oder vertrag­licher Vertretung (schriftliche Vollmacht) werden die Daten im Rahmen der Vertretungsbefugnisse bekannt gegeben.

Privatpersonen werden Daten anderer Personen nur bekannt gegeben, wenn ein unmittelbar schutzwürdiges Interesse nachgewiesen werden kann und die Beschaffung bei den direkt betroffenen Personen nicht möglich oder offensichtlich nicht zumutbar ist.

Zivilstandsdokumente können grundsätzlich nicht für Dritte bestellt werden.

Bestellung von Registerauszügen
Jedes Zivilstandsamt erstellt auf Verlangen jederzeit Auszüge aus den Zivilstandsregistern. Die Auszüge enthalten die wesentlichen Inhalte der Registereintragungen.

Geburts-, Anerkennungs-, Ehe-, Partnerschafts- und Todesurkunden sind beim zuständigen Zivilstandsamt anzufordern, welches das entsprechende Zivilstandsereignis beurkundet hat. Auszüge aus dem Familienregister sind hingegen bei dem für die Heimatgemeinde zuständigen Zivilstandsamt zu bestellen.

Bei schriftlichen Bestellungen benötigen wir folgende Angaben:

  • Name und Vorname der betroffenen Person/en
  • Datum des Ereignisses (Geburt, Anerkennung, Eheschliessung, Tod)
  • Heimatort der betroffenen Person/en
  • Name und Vorname der Eltern
  • Zustelladresse und Telefonnummer tagsüber


Die schweizerischen Formulare sind dreisprachig (deutsch, französisch und italienisch). Die internationalen Formulare weisen einen mehrsprachigen Vordruck auf (deutsch, französisch, italienisch, englisch und spanisch).

Falls Sie unsicher sind, welchen Registerauszug Sie für Ihren Zweck gebrauchen, erkundigen Sie sich vor der schriftlichen Bestellung beim zuständigen Zivilstandsamt. So können Sie sich unnötige Kosten ersparen.

Link:
Verzeichnis der Schweizer Zivilstandskreise

Apostille
Bei Auszügen kann von ausländischen Behörden eine Apostille verlangt werden. Diese ist einzuholen beim Ausweiszentrum, Bleiche­mattstrasse 1, 5001 Aarau (062 835 19 28).

Auf Wunsch erledigen wir dies für Sie (kostenpflichtig). In diesem Fall ist der Staat anzu­geben, für welchen die Apostille benötigt wird.

Zugehörige Objekte