Grosse Waldbrandgefahr - Feuerverbot in Wäldern und an Waldrändern
Kanton erhöht die Gefahrenstufe auf Stufe 4 "grosse Waldbrandgefahr"
Vertreterinnen und Vertreter der Abteilung Wald des Departements Bau, Verkehr und Umwelt (BVU), der Aargauischen Gebäudeversicherung (AGV) und des Kantonalen Führungsstabs (KFS AG) haben am Dienstag, 23. Juni 2026, eine erneute Lagebeurteilung der Gefahr von Waldbränden vorgenommen. Sie haben beschlossen, die Gefahrenstufe per 24. Juni um 18:00 Uhr von der Stufe 3 "erheblich" auf die Stufe 4 "gross" zu erhöhen. Der Grund für diesen Entscheid ist die weiter verschärfte Trockenheitssituation und die Prognosen für die kommenden Tage, die weiterhin trockenes Wetter voraussagen. Die hohen Temperaturen erhöhen die Gefahr zusätzlich. Niederschläge, die zu einer Entschärfung der Situation beitragen könnten, sind in den nächsten Tagen nicht zu erwarten.
Feuerverbot im Wald und im Abstand von 50 Metern zum Waldrand
Aufgrund der neu festgesetzten Gefahrenstufe 4 "grosse Waldbrandgefahr" verfügt das DGS bis auf Weiteres für das gesamte Kantonsgebiet ein Feuerverbot im Wald und im Abstand von bis zu 50 Metern zum Waldrand. Dieses Verbot gilt ausdrücklich auch für die bestehenden, eingerichteten Feuerstellen und bei Waldhütten sowie an Picknick- und Spielplätzen in Wäldern und an Waldrändern. Das Verwenden von Gas- und Elektrogrills ist bei vorsichtigem Einsatz zulässig. Das Verbot bleibt bis auf Weiteres in Kraft und wird erst nach ausreichenden Niederschlägen wieder aufgehoben.
Präventive Massnahmen in Siedlungsgebieten
Auch im Siedlungsgebiet und im Offenland ist Vorsicht geboten. Für das Grillieren in befestigten Feuerstellen im Siedlungsgebiet (unter anderem Gärten, Schrebergärten oder Terrassen) gilt das Feuerverbot nicht, sofern sich diese nicht in Waldnähe befinden (mehr als 50 Meter entfernt). Folgende Massnahmen sind überall einzuhalten:
- Keine brennenden Raucherwaren und Zündholzer wegwerfen
- Bei starkem Wind im Freien nicht feuern (gefährlicher Funkenflug)
- Feuer nie unbeaufsichtigt lassen
- Feuer vor Verlassen der Feuerstelle löschen und sich vergewissern, dass es tatsächlich erloschen ist
Durch verantwortungsbewusstes Verhalten trägt die Bevölkerung dazu bei, Brände zu verhindern.
Die Vertreterinnen und Vertreter des Kantons und der AGV werden die Lage weiterhin beobachten und bei Bedarf eine Anpassung der Gefahrenstufe kommunizieren.
Weitere Informationen finden Sie nachfolgend einfach zusammengefasst auf dem Merkblatt. Die entsprechende Medienmitteilung finden Sie hier: Kantonale MedienmitteilungExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Auf der Webseite www.waldbrandgefahr.chExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. finden Sie immer die aktuellsten Informationen zur aktuellen Gefahrenlage.
Zugehörige Objekte
| Name | Download | ||
|---|---|---|---|
| Merkblatt_Trockenheit_Stufe_4_bedingtes_Feuerverbot (PDF, 511 kB) | Download | 0 | Merkblatt_Trockenheit_Stufe_4_bedingtes_Feuerverbot |