Betreibungsbegehren einreichen
Wenn Geldforderungen staatlich eingetrieben werden sollen, kommt das Betreibungsverfahren zur Anwendung. Dieses ist im Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG) geregelt.
Über untenstehenden Link können Sie das Betreibungsbegehren über das Smart Service Portal einreichen.
Aktionen
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Betreibungsamt Bremgarten und Umgebung | 056 648 86 00 | info@ba-bremgarten.ch |