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Betreibungsbegehren einreichen

Wenn Geldforderungen staatlich eingetrieben werden sollen, kommt das Betreibungsverfahren zur Anwendung. Dieses ist im Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG) geregelt.

Über untenstehenden Link können Sie das Betreibungsbegehren über das Smart Service Portal einreichen.

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