Fortsetzungsbegehren einreichen
Das Fortsetzungsbegehren leitet das Vollstreckungsverfahren einer Betreibung ein. Es darf frühestens 20 Tage nach Zustellung des Zahlungsbefehles gestellt werden. Falls der/die SchuldnerIn Rechtsvorschlag erhoben hat, ist dem Begehren das Rechtsöffnungsurteil mit Rechtskraftbescheinigung im Original beizulegen.
Über untenstehenden Link kann das Fortsetzungsbegehren über das Smart Service Portal eingereicht werden.
Aktionen
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Betreibungsamt Bremgarten und Umgebung | 056 648 86 00 | info@ba-bremgarten.ch |