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Bescheinigungen / Adressauskünfte

Wohnsitzbestätigung

Müssen Sie für eine amtliche Angelegenheit oder zu einem anderen Zweck Ihren Wohnsitz nachweisen? Wir stellen Ihnen gerne eine Hauptwohnsitzbestätigung aus, welche Ihre Adresse und die Wohnsitzdauer in unserer Gemeinde bestätigt. Die Lieferfrist beträgt ca. drei Tage.

Heimatausweis (Wohnsitzausweis)

Die Einwohnerdienste stellen für den Aufenthalt in einer anderen Gemeinde (Studien-, Wochen-, Heimaufenthalt etc.) einen Heimatausweis aus. Der Heimatausweis wird am Aufenthaltsort (Nebenwohnsitz) hinterlegt.

Die Lieferfrist beträgt ca. drei Tage. Auf Wunsch wird der Heimatausweis direkt der Aufenthaltsgemeinde zugestellt.

Adressauskunft

Die Einwohnerdienste erteilen berechtigten Stellen in begründeten Fällen Adressauskünfte über ihre Einwohnerinnen und Einwohner. Auskünfte per Telefon werden nur an Amtsstellen erteilt.

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Adressauskunft

Die Stadt erteilt berechtigten Stellen in begründeten Fällen Adressauskünfte über ihre Einwohnerinnen und Einwohner.   Auf dem schriftlichen Weg Adressauskünfte werden nur gegen…

Die Stadt erteilt berechtigten Stellen in begründeten Fällen Adressauskünfte über ihre Einwohnerinnen und Einwohner.

 

Auf dem schriftlichen Weg

Adressauskünfte werden nur gegen Vorlage eines Interessensnachweises erteilt (z.B. Gerichtsurkunde, Verlustschein des Betreibungsamtes, Vertrag mit gültiger Unterschrift usw.). Weitere Angaben wie Geburtsdatum, Heimatort, Zivilstand, Zuzugs- oder Wegzugsort werden nur in begründeten Fällen bekannt gegeben.

Die Anfrage kann via E-Mail erfolgen.

Adressauskünfte an Privatpersonen und private Unternehmen sind kostenpflichtig. Aus administrativen Gründen werden keine Postwertzeichen (Marken) mehr angenommen. Die anfallenden Gebühren werden verrechnet.

Wochenaufenthalt

Die Einwohnerdienste stellen für den Aufenthalt in einer anderen Gemeinde (Studien-, Wochen-, Heimaufenthalt) einen Heimatausweis aus. Der Heimatausweis gilt als Ausweispapier für Aufent…
Die Einwohnerdienste stellen für den Aufenthalt in einer anderen Gemeinde (Studien-, Wochen-, Heimaufenthalt) einen Heimatausweis aus. Der Heimatausweis gilt als Ausweispapier für Aufenthalter (z. B. Studien-, Wochen- oder Heimaufenthalt). Dieser wird am Aufenthaltsort/Nebenwohnsitz hinterlegt.
 
Als Quittung für den hinterlegten Heimatausweis stellen die Einwohnerdienste eine Meldebestätigung für Nebenwohnsitz aus.

Wohnsitzbestätigung (Hauptwohnsitz)

Müssen Sie für eine amtliche Angelegenheit oder zu einem anderen Zweck Ihren Wohnsitz nachweisen? Wir stellen Ihnen gerne eine Hauptwohnsitzbestätigung aus, welche Ihre Adresse und die W…
Müssen Sie für eine amtliche Angelegenheit oder zu einem anderen Zweck Ihren Wohnsitz nachweisen? Wir stellen Ihnen gerne eine Hauptwohnsitzbestätigung aus, welche Ihre Adresse und die Wohnsitzdauer in unserer Gemeinde bestätigt. Sie können die Hauptwohnsitzbestätigung direkt am Schalter, telefonisch oder via Online-Dienste bestellen.

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