Stadtmauer hinter dem Schellenhaus
Die Befestigung des Siedlungsgebietes zum Schutz vor Angreifern gehörte zum Stadtrecht, obwohl es vereinzelt auch befestigte Dörfer gab.
Mit den Stadttoren kontrollierte man den Ein- und Ausgang in das Stadtgebiet. Die Ecken der Wehranlagen wurden meistens mit Wehrtürmen befestigt.
Mit dem Wachsen der Städte und der veränderten militärischen Bedrohungslage wurden Stadtmauern bis auf wenige Ausnahmen geschleift (Entfestigung).
In der Oberstadt ist hier ein Abschnitt der Stadtmauer mit gedecktem Wehrgang erhalten.
In der Unterstadt zwischen dem Kessel- oder Hermannsturm und dem ehemaligen Au-Tor (beim Klarakloster) blieb die um 1300 entstandene Stadtmauer noch ziemlich unversehrt erhalten. Der darauf folgende Abschnitt zwischen Au-Tor und Hexenturm war stellenweise schadhaft und ist renoviert worden.
Geschichte
Ereignis |
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